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Unser Verein lebt von den Mitgliedern. Wir freuen uns über aktive Mitglieder, die sich mit uns zusammen sportlich betätigen wollen und Spaß an Bewegung und Aktivitäten in einer Gruppe haben!

Beitrittserklärung als

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Formluar (pdf)

Geben Sie die ausgefüllte Beitrittserklärung (Unterschriften nicht vergessen) in der Geschäftsstelle ab oder werfen Sie sie in unseren Briefkasten in der Habelstraße.

Jahresbeitrag (ab 2012):
Kinder (ab 4 Jahre), Erwachsene € 95,-
Senioren (ab 70 Jahren) € 55,-
Familien € 200,-
Aufnahmegebühr (einmalig) € 10,-

 

  • Bei einem Beitritt während des Jahres, wird der Betrag anteilig ab dem 1. des Eintrittsmonat berechnet.
  • Die Teilnahme am Bankeinzugverfahren ist für eine Mitgliedschaft Voraussetzung.
  • Die Aufnahmegebühr wird pro ausgefüllte Beitrittserklärung erhoben.
  • Bei Kindern bis zum dritten Lebensjahr muss ein Erziehungsberechtigter zusätzlich zu dem Kind angemeldet sein. Bis einschließlich dem dritten Lebensjahr sind die Kinder beitragsfrei, müssen aus Versicherungsgründen angemeldet werden.
  • Familienmitglieder werden ab dem 18. Lebensjahr automatisch zu Einzelmitgliedern, wenn nicht jährlich ein Schul- oder Ausbildungsnachweis vorgelegt wird. Spätestens ab dem 27. Lebensjahr erfolg die Umstellung auf Einzelmitgliedschaft. Die Familienmitgliedschaft kann sich dadurch ebenfalls ändern.
  • Das Geburtsjahr ist maßgebend.
  • Die Beitragsumstellung erfolgt automatisch.

 

Das Kündigungsformular als

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Formular (pdf)

Sie können unser Kündigungsformular benutzen oder eine Kündigungsschreiben selbst erstellen und in der Geschäftsstelle abgeben oder werfen Sie sie in unseren Briefkasten in der Habelstraße. Sie können die Kündigung auch per Fax oder per Post schicken.

WICHTIG ! Die Kündigung kann nicht bearbeitet werden, wenn sie persönliche Unterschrift enthält. Eine Kündigung per E-Mail kann deshalb nicht bearbeitet werden.

 

Auszug aus der Satzung vom 11.03.2011

§4 Ende der Mitgliedschaft

b) durch den Austritt, der nur schriftlich zum Ende eines Kalenderjahres zulässig und spätestens sechs Wochen zuvor zu erklären ist.

 
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